In der Bundesrepublik Deutschland kann jeder männliche Bürger nach der Vollendung des 18. Lebensjahres durch das Kreiswehrersatzamt zum Wehrdienst einberufen werden. Wenn er sich nicht für den Ersatzdienst (Zivildienst) entscheidet, ist er verpflichtet, sich bei dem für ihn zuständigen Kreiswehrersatzamt zu melden und muss sich einer Musterung unterziehen.
Bei den Jugendlichen stellt sich daher oft die Frage, wie sie dieses Prozedere umgehen können und sich erfolgreich ausmustern lassen können.
Um eine Ausmusterung zu erreichen ist es notwendig, sich schon einige Zeit vor der Untersuchung beim Kreiswehrersatzamt ein Attest des Arztes zu besorgen, welches bestimmte Krankheiten bescheinigt und bei der Musterung als Untauglich gewertet wird.
Krankheiten und Behinderungen, die oft der Grund für eine Ausmusterung sind, sind zum Beispiel Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes, Suizidgefährdung, Krebs oder starke Wirbelsäulenverkrümmungen.
Leidet der Jugendliche an keiner Erkrankung dieser Art, existiert immer noch die Möglichkeit, sich ein Attest vom Hausarzt ausstellen zu lassen, das zum Beispiel psychische Schäden wie Depressionen und andere Krankheiten bescheinigt. Auch das Aufführen von bestimmten Allergien kann sogar in einigen Fällen zur Ausmusterung führen.
Immer mehr Musterungsärzten wird heutzutage Willkür bei der Feststellung des T-Grades vorgeworfen. Diese sollen angeblich versuchen, ein Ausmustern im Hinblick auf die Zahl der Bundeswehrangehörigen zu verhindern. In Deutschland werden jährlich bis zu 10 % aller Wehrpflichtigen erfolgreich ausgemustert. Durch eine Ausmusterung spart der Jugendliche nahezu ein ganzes Jahr im Hinblick auf die Fertigstellung des Studiums oder der Ausbildung, was immer mehr junge Menschen dazu animiert, sich ausmustern zu lassen.