Mit der ab 2008 geplanten Abgeltungssteuer in Höhe von 30% hat das Bundesfinanzministerium für große Aufregung unter Anlegern und Sparern gesorgt.

Die Abgeltungssteuer sieht vor, dass Banken und Kreditinstitute von allen Zinsen und Kursgewinnen ihrer Anleger pauschal 30% direkt ans Finanzamt abführen. Die restlichen 70% der Erträge sind dann für den Anleger steuerfrei und müssen nicht wie bisher mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden.
In erster Linie erhofft sich das Finanzministerium von der Abgeltungssteuer natürlich Mehreinnahmen, um die chronisch klamme Haushaltskasse zu füllen. Problematisch ist natürlich, dass es auch hier wieder einmal besonders die Normalverdiener trifft, denn für Spitzenverdiener liegt der Satz von 30% in der Regel weit unter ihrem persönlichen Steuersatz, während er den Steuersatz des Normalanlegers überschreitet.
Wie bei jedem neuen Gesetz suchen Anleger aber natürlich auch hier nach Geldanlagen, die es Ihnen ermöglichen, dieser Zahlung zu entgehen oder sie doch zumindest so lange wie möglich hinauszuzögern.

Eine Möglichkeit stellt dabei die staatlich geförderte Riester Rentenversicherung dar. Zwar kann auch sie nicht vor der Zahlung der Abgeltungssteuer schützen aber da hier die ersten Auszahlungen erst im Rentenalter erfolgen, erhält der Sparer quasi eine Steuerstundung über den gesamten Ansparzeitraum. Der Zinseszinseffekt einer solchen nachträglichen Besteuerung ist nicht zu verachten, denn jeder nicht ans Finanzamt abgeführte Euro bringt Jahr für Jahr Zinsen.

Wer seine Geldanlage mit einem Aktiendepot erledigt, sollte überprüfen ob er dafür einen Freistellungsbescheid gestellt hat. Ist dies nicht der Fall, sollte das schnellstens nachgeholt werden, denn damit können ab 2007 bis zu 750 Euro aus Aktienanlagen und Wertpapieren erzielte Zins- und Kursgewinne steuerfrei eingestrichen und somit die durch die Abgeltungssteuer verursachte Zahllast verringert werden.

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