Oft wird das Risiko unterschätzt, berufsunfähig zu werden, dabei betrifft es, laut Statistik jeden vierten, vor Beendigung der Berufstätigkeit. Den wenigsten ist bewusst, dass es den finanziellen Ruin des Betroffenen bedeuten kann.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist zu der gesetzlichen Rentenversicherung eine Ergänzung und sollte von jeden abgeschlossen werden.

Die Bundesregierung hat vor einigen Jahren für alle Jahrgänge ab dem Jahr 1961, die attraktive Berufsunfähigkeitsrente durch eine Erwerbsminderungsrente ersetzt.

Es ist nicht von belang welchen Beruf der Versicherte einmal ausgeübt oder erlernt hat, berechnet wird die Berufsunfähigkeitsversicherung nach der Stundenanzahl, die er noch arbeiten kann. Nur die Hälfte der Erwerbsminderungsrente erhält ein Berufsunfähiger, wenn die Möglichkeit besteht einen halben Tag noch zu arbeiten. Der Versicherte hat keinerlei Anspruch auf die private Rente, sofern er weniger als 5 Jahre sozialversichert war.

Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung legt der Arbeitnehmer den monatlichen auszahlbaren Rentenbetrag selbst fest. Dieser sollte mindestens 75% des derzeitigen Nettoeinkommens betragen. Somit ist gewährleistet, dass der Lebensstandard des Versicherten auch nach dem Ausstieg beibehalten werden kann.

Kann der Versicherte seinen Beruf wenigstens 6 Monate nicht mehr ausüben, kommt die Berufsunfähigkeitsversicherung zum Einsatz und der Versicherte erhält die monatlich vereinbarte Rente. Manche Versicherungen bieten eine zusätzliche Staffelregelung an, die bereits einen Teil der Rente, bei einer geringeren Invalidität auszahlt. Diese Ausgleichsregelungen werden jedoch erst wirksam bei einer Berufsunfähigkeit von 75%.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schützt den Versicherten und seine Zukunft, bei einer längerfristigen Berufsunfähigkeit durch einen Unfall oder Krankheit.

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