Wer illegal entsorgt, der haftet – auch wenn er’s über Dritte tut!
Nicht selten machen sich Dienstleister im Bereich der Entsorgung die Unwissenheit gewerblicher und kommunaler Abfallerzeuger zu Nutzen: Entgegen deren Vorgabe, wird oft der Abfall klammheimlich illegal entsorgt. Ein Umstand, der Abfallerzeuger teuer zu stehen kommen kann, die für entsprechende Verstöße haften. Ein Interview mit dem Entsorgungsfachbeauftragten Stefan Dengler gibt Aufschluss über die gesetzlichen Vorschriften und wie Abfallerzeuger und -besitzer die Haftungsrisiken beim Umgang mit ihrem Abfall minimieren können.
Eine Menge Müll, die Deutschland jährlich produziert. Der Abfallstatistik des Statistischen Bundesamtes zufolge betrug das Abfallaufkommen in Deutschland im Jahr 2003 rund 366 Millionen Tonnen. Dabei markierten Bau- und Abbruchabfälle (inklusive Straßenaufbruch) mit rund 225 Millionen Tonnen, Abfälle aus Gewerbe und Produktion (47 Millionen Tonnen) und Bergematerial (47 Millionen) insgesamt rund 86 Prozent des Gesamtaufkommens. Der Müll jedoch hat seinen Preis: Er geht zu Lasten unserer Umwelt, und die Entsorgung kostet Geld. Deshalb lässt sich mit Müll gut Geld verdienen, speziell wenn man ihn illegal entsorgt. Ein heiß begehrter Ort hierfür ist oft das Ausland. Dort ist die illegale Abfallentsorgung billig und wird nur selten hart bestraft.
In einem Interview erläutert der Diplom-Wirtschaftsingenieur und Entsorgungsfachbeauftragte Stefan Dengler die Haftungsrisiken für öffentliche, private und gewerblich-industrielle Abfallerzeuger und was es zu beachten gilt, um einen rechtssicheren Entsorgungsprozess gewährleisten und die Risiken minimieren zu können.
Das Interview kann kostenlos unter www.werner-muc.de unter der Rubrik „Forum/News und Wissen“ oder unter der Rubrik „Entsorgung/Entsorgung von A-Z“ aufgerufen werden.