Wolfsburg, 27.11.2006

Wenn ab 2007 die Mehrwertsteuer auf 19 Prozent steigt, dann hat dies auch Auswirkungen auf die Leasingverträge für Kraftfahrzeuge. Läuft der Vertrag nicht vorher aus, so erhöht sich die monatliche Rate entsprechend. Was viele nicht wissen: Wurde zuvor eine Anzahlung zum Leasingvertrag geleistet, so schlägt die Mehrwertsteuererhöhung auch hier zu, und zwar nachträglich. Hintergrund: Die einmalige Anzahlung ist eine übliche Praxis, um die monatlichen Raten niedrig zu halten. Sie wird insofern auf alle Monate der Laufzeit umgelegt. Wegen der Mehrwertsteuererhöhung fällt allerdings ein Teil dieser Umlage auf einen Zeitraum mit niedrigem und ein Teil auf einen Zeitraum mit höherem Steuersatz. Der ab 2007 umgelegte Anteil heißt unverbrauchte Mietsonderzahlung. Er muss steuerlich gesondert berücksichtigt werden. Auf ihn sind daher einmalig und nachträglich zusätzliche drei Prozent Mehrwertsteuer zu zahlen. Wird das Fahrzeug am Ende der Laufzeit zum Restwert übernommen, so ist auch auf diesen Betrag die höhere Steuer fällig.

Tipp: Wer dem entgehen möchte oder ohnehin beabsichtigt, sein Fahrzeug zu veräußern, muss nicht bis zum Ende der vereinbarten Leasinglaufzeit warten. Handelsplattformen im Internet wie http://www.leasingtime.de fungieren als Online-Marktplatz für laufende Leasingverträge. Autobesitzer können dort ihre Verträge vorzeitig verkaufen und gegebenenfalls in bestehende Verträge einsteigen, um ein (vielleicht preiswerteres) Fahrzeug zu übernehmen, das momentan noch ein Anderer least. Das Angebot ist kostenlos und erfreut sich zunehmender Beliebtheit.

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