Wolfsburg, 27.11.2006
Wenn ab 2007 die Mehrwertsteuer auf 19 Prozent steigt, dann hat dies auch Auswirkungen auf die Leasingverträge für Kraftfahrzeuge. Läuft der Vertrag nicht vorher aus, so erhöht sich die monatliche Rate entsprechend. Was viele nicht wissen: Wurde zuvor eine Anzahlung zum Leasingvertrag geleistet, so schlägt die Mehrwertsteuererhöhung auch hier zu, und zwar nachträglich. Hintergrund: Die einmalige Anzahlung ist eine übliche Praxis, um die monatlichen Raten niedrig zu halten. Sie wird insofern auf alle Monate der Laufzeit umgelegt. Wegen der Mehrwertsteuererhöhung fällt allerdings ein Teil dieser Umlage auf einen Zeitraum mit niedrigem und ein Teil auf einen Zeitraum mit höherem Steuersatz. Der ab 2007 umgelegte Anteil heißt unverbrauchte Mietsonderzahlung. Er muss steuerlich gesondert berücksichtigt werden. Auf ihn sind daher einmalig und nachträglich zusätzliche drei Prozent Mehrwertsteuer zu zahlen. Wird das Fahrzeug am Ende der Laufzeit zum Restwert übernommen, so ist auch auf diesen Betrag die höhere Steuer fällig.
Tipp: Wer dem entgehen möchte oder ohnehin beabsichtigt, sein Fahrzeug zu veräußern, muss nicht bis zum Ende der vereinbarten Leasinglaufzeit warten. Handelsplattformen im Internet wie http://www.leasingtime.de fungieren als Online-Marktplatz für laufende Leasingverträge. Autobesitzer können dort ihre Verträge vorzeitig verkaufen und gegebenenfalls in bestehende Verträge einsteigen, um ein (vielleicht preiswerteres) Fahrzeug zu übernehmen, das momentan noch ein Anderer least. Das Angebot ist kostenlos und erfreut sich zunehmender Beliebtheit.
Am 14. Januar 2007
Die Überwälzung der Mehrwertsteuererhöhung auf die Sonderzahlung sieht die Verbraucherzentrale Sachsen in ihrem Bericht vom 14.12.06 “Höhere Mehrwertsteuer ab 1. Januar 2007″ allerdings anders als Sie. Hiernach darf bei einer abgrenzbaren Teilleistung (z.B. Inzahlunggabe eines Altautos)die Steuererhöhung nicht erfolgen.
Es würde mich sehr interessieren,was nun eigentlich gilt,da ich 342 € nachzahlen soll.
Für Ihre Stellungnahme bedanke ich mich und verbleibe
mit freundlichem Gruß.
J.Linsenmaier
Am 25. Februar 2007
Guten Tag, mittlerweile haben wir von vielen Leasingnehmern gehört, dass die Forderung für eine Nachzahlung völlig überaschend eintraf. Wir haben mit den großen Banken der Automobilhersteller gesprochen und wir erhielten durchgehend die Meldung, dass auf die Anzahlung die erhöhte Mwst nachträglich in Rechnung gestellt wird. Dass diese Forderung nicht rechtens ist kann ich mir nur schwer vorstellen, da mit der Anzahlung ja die Rate veringert wird. Die Anzahlung wird praktisch über die gesamte Laufzeit verteilt und damit wäre eine nachträgliche Besteuerung des noch nicht "verbrauchten" Anteils der Anzahlung rechtens. Auf der anderen Seite könnte man natürlich auch aus der Richtung des Leasingnehmers Argumentieren. Hier wurde ein teil der Leasingraten ja sofort bezahlt und müsste daher eigentlich nicht nachträglich besteuert werden. Ein schwieriges Thema… Mit freundlichen Grüßen Marc Härtel