- Von Gewinnern und Verlierern -
Ein Kommentar von Björn Drescher ( Drescher & Cie GmbH)
Wie aus verschiedenen Quellen verlautet und ein Eckpunktepapier belegt, hat das Finanzministerium seinen Entwurf zur Modernisierung des Investmentgesetzes wie angekündigt überarbeitet und an einigen Stellen entscheidend verändert. Allem Anschein nach können vor allem jene Lobbyisten mit sich zufrieden sein, die die Interessen der Produktgeber in der Investmentindustrie vertreten. Sie konnten das Ministerium gerade an jenen Punkten zum Einlenken bewegen, die ihnen wichtig sind und viele Mitglieder ihrer Interessengruppe an empfindlichen Stellen getroffen hätten. Das Nachsehen haben die Verbraucher, deren gestärkter Schutz eigentlich im Mittelpunkt der Novellierung stehen sollte. Die Transparenz in der Investmentwelt wird so schon gar nicht hergestellt.
Grund zu dieser Annahme liefern neben anderen Aspekten vor allem die geplanten Änderungen bezüglich der Transaktionskosten. War zunächst vorgesehen, deren Höhe konkret in den Verkaufsunterlagen ausweisen zu lassen, soll zukünftig in den erweiterten Verkaufsprospekten der Hinweis darauf genügen, dass es eine derartige Kostenkomponente überhaupt gibt, sie zu Lasten des Fondsvolumens fällt und nicht Gegenstand der Gesamtkostenquote (TER) ist. Ferner wird das ursprüngliche Vorhaben, den Investmentgesellschaften die Nutzung von Depotbanken im Konzernverbund zu untersagen, fallen gelassen.
institute sollen gemäß Planung der MiFID und in Folge der Auswirkungen aktueller Gerichtsurteile zukünftig dazu gezwungen werden, den Kunden ihre Abschluss- und Bestandsprovisionen noch vor Vertragsabschluß offen zu legen und sämtliche möglicherweise entstehenden Interessenkonflikte schriftlich niederzulegen. Am Ausgangspunkt der Wertschöpfungskette, also bei den Fondsgesellschaften, wird diesen Transparenzgrundsätzen hingegen eine nachgeordnete Bedeutung beigemessen. Da sind Geschäfte im Konzernverbund, Orderpreise und Umschichtungsgeschwindigkeiten anscheinend unproblematisch.
Ein weiterer Punkt über den man wird nachdenken müssen, ergibt sich aus jenen Änderungen, die offene Immobilienfonds betreffen. War zunächst geplant, dieses Anlageuniversum in „Sicherheit“ und „Chancen“ orientierte Produkte zu diversifizieren und letzteren das Recht einzuräumen, ihre Anteile nicht mehr börsentäglich sondern nur noch monatlich zurücknehmen zu müssen, wird von der Klassifizierung nun Abstand genommen. Die Option, Anteile nach eigenem Ermessen nicht mehr täglich zurückzunehmen, bleibt aber im Entwurf bestehen. Mit dem Ergebnis, das diese Option dann von allen offenen Immobilienfonds genutzt werden kann. Erste zu diesem Sachverhalt befragte Produktmanager von Immobilienkapitalanlagegesellschaften wollen sich noch nicht dazu äußern. Sie können oder wollen noch nicht sagen, in wieweit sich diese Handlungsfreiheit im Falle der Ratifizierung des Gesetzes auf ihre bestehende Produktpalette offener Immobilienfonds auswirken könnte und sie möglicherweise davon Gebrauch machen.
Wir haben durchaus Verständnis für die Schwierigkeit einer Segmentierung der Offenen Immobilienfonds, sehen aber die Chance verpasst, das Anlageuniversum entsprechender Produkte aus Verbrauchersicht verständlicher darzustellen. Bezüglich möglicher Veränderungen der Anteilsrücknahmen sind die Investmenthäuser gut beraten, mit einem ausgeprägten Fingerspitzengefühl vorzugehen. Kommt es zu verschärfenden Satzungsänderungen, liegen die Konsequenzen vieler Anteilsinhaber auf der Hand.