Wer sind bislang als Arbeitnehmer oder Angestellter in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichern wollte, musste eine hohe Hürde nehmen. Die Beitragsbemessungsgrenze legte fest ab wann ein private Krankenversicherung für Angestellte möglich war. Derzeit, also in 2010 beträgt diese Größe 45.000 EUR. Diese Höhe des Einkommen musste in der Vergangenheit 3 Jahre hintereinander überschritten bzw. erfüllt sein, sonst war ein Wechsel in die private Krankenversicherung nicht möglich.

Mit Datum bereits zum 01.01.2011 soll die Hürde fallen. Nach einem Bericht der Tageszeitung „Die Welt“ wird in der Samstagsausgabe vom 14.08.2010 darüber berichtet, dass die Koalition den Wechsel einfacher gestalten will.

Das würde bedeuten, dass jeder der einmalig über monatlich oberhalb der noch für 2011 festzulegenden Beitragsbemessungsgrenze verdient, kann sofort in die private Krankenversicherung wechseln.

Voraussetzung eines Wechsel sind neben der Jahresarbeitsentgeltgrenze auch eine gute Gesundheit und die Wahl der richtigen privaten Krankenversicherung. Ein Vergleich schafft hier Klarheit. Mit Hilfe eines Versicherungsmakler finden Sie die richtige private Krankenversicherung die zu Ihrem Bedarf passt.

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